Wir stellen Ihnen die deutschsprachige Fassung des Entwurfes als Gesamt-PDF zur Verfügung (Gesamt-PDF DEUTSCH [im Register der Europäischen Kommission ist die Neufassung in 14 Dokumente aufgeteilt]) sowie zusätzlich das von der Kommission bereitgestellte "Comprehensive Change Note Summary 2017" (PDF SUMMARY). Dieses bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über alle technischen Änderungen im Vergleich zur Dual-use-Liste 2016.
Die meisten Änderungen ergeben sich in diesem Jahr aus Änderungen, die im Wassenaar Arrangement (WA) vereinbart wurden, darunter eine aktualisierte Liste von Akronymen und Abkürzungen und neue Definitionen für “biological agents” (Kategorie 1), “Monolithic Microwave Integrate Circuit” (MMIC) (Kategorie 3 und 5) und “authentication” (Kategorie 5 Teil 2). Die Definition “adapted for use in war” (Kategorie 1) wurde gestrichen. Die Kommission nimmt zudem für sich in Anspruch, die Umstrukturierung von Kategorie 5, Teil 2 in eine positivere Kontrollliste von Informationssicherheitsgütern mit doppeltem Verwendungszweck fortgesetzt zu haben. Anmerkung 4 zu Kategorie 5, Teil 2 („Kategorie 5, Teil 2 erfasst keine Güter, die Kryptotechnik verwenden oder beinhalten und alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: ...“) wurde entfernt und ist jetzt in Position 5A002a integriert. In Kategorie 3 wurden integrierte Schaltungen, die Analog-Digital-Umwandlungen ausführen können und weitere technische Merkmale erfüllen (3A001a14) und bestimmte ‚Sende-/Empfangsmodule‘, ‚Sende-/Empfangs-MMICs‘, ‚Sendemodule‘ und ‚Sende-MMICs‘ (3A001b12) neu aufgenommen, in Kategorie 5 bestimmte Laser (6A005).