19.04.2018 13:37 Alter: 6 yrs
Kategorie: Zoll
Von: Rechtsanwältin Almuth Barkam

Abschluss der Verhandlungen über Handelsabkommen mit Japan und Singapur

Nach Abschluss der Verhandlungen hat die EU-Kommission den EU-Mitgliedstaaten am 18.04.2018 die Ergebnisse der Verhandlungen über die Handelsabkommen mit Japan (JEFTA) und Singapur (EUSFTA) vorgelegt und den Mitgliedstaaten den Abschluss dieser Abkommen empfohlen.

Ziel des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit Japan ist ein modernes Abkommen, das neben einer verbesserten Marktöffnung auch hohe Schutzstandards für Verbraucher, Umwelt und Arbeitnehmer enthält. Es begründet laut EU-Kommission die umfassendste bilaterale Handelspartnerschaft, die jemals von der Europäischen Union ausgehandelt wurde.

Neben dem Abbau von Zöllen sollen mit dem Abkommen auch regulatorische und bürokratische Hindernisse im gegenseitigen Handel abgeschafft werden. Es soll nicht nur der japanische Markt für europäische Produkte geöffnet werden, europäische Unternehmen sollen zudem die Möglichkeit haben, sich an der Vergabe öffentlicher Aufträge in japanischen Städten zu beteiligen.

Handels- und Investitionsabkommen mit Singapur

Das Handelsabkommen und das Investitionsabkommen mit Singapur sind die ersten Abkommen, die die EU mit einem Mitglied des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) geschlossen hat. Innerhalb des ASEAN ist Singapur der größte Handelspartner der EU. Die Abkommen mit Singapur sollen der erste Baustein eines künftigen interregionalen Handels- und Investitionsabkommens zwischen der Europäischen Union und den ASEAN-Staaten sein.

Über den Abbau von Zöllen hinausgehend enthalten die Abkommen Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums, zu Investitionen und öffentlichem Beschaffungswesen. Laut EU-Kommission bieten die Abkommen neben den „gewaltigen wirtschaftlichen Chancen“ auch „Kapitel zum Thema Handel und nachhaltige Entwicklung, mit denen höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz gesetzt, gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz vorangebracht und ein vollumfänglicher Schutz öffentlicher Dienstleistungen gewährleistet werde“.

In seiner Entscheidung vom 16.05.2017 hat der EuGH entschieden, dass es sich beim EUSFTA um ein gemischtes Abkommen handelt. Die Bereiche „indirekte ausländische Investitionen“ und „Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten“ liegen laut EuGH in der geteilten Zuständigkeit von EU und Mitgliedstaaten. Das Investitionsschutzabkommen muss deshalb durch die Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Sobald die Abkommen vom Rat genehmigt wurden, werden sie dem EU-Parlament vorgelegt. Geplant ist, dass die Handelsabkommen im Jahr 2019 in Kraft treten. Auch bei den Verhandlungen mit Japan über Investitionsschutzstandards und die Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten, die zeitgleich fortgeführt werden, soll schnell eine Einigung erzielt werden.

Weiterführende Informationen:

https://ec.europa.eu/germany/news/20180418-eu-kommission-empfiehlt-abschluss-von-abkommen-mit-japan-und-singapur_de