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Mit Urteil vom 24. April 2013 (Az.: 9 K 218/12) hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass Reparaturkosten, die aufgrund der Falschbetankung eines Fahrzeugs entstanden sind, neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar sind. |
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