Abkommen mit Liechtenstein in Steuersachen unterzeichnet
In Vaduz wurde am heutigen Tag ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Liechtenstein unterzeichnet.
Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen erklärt:

„Das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen berechtigt jede Vertragspartei, die andere Vertragspartei um Auskünfte und Informationen in einer Steuersache zu ersuchen, die Gegenstand einer steuerlichen oder strafrechtlichen Ermittlung oder Untersuchung ist.“

Mit der Unterzeichnung des Abkommens leistet Liechtenstein einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines internationalen Finanzsystems, das eine notwendige Transparenz bietet, um Verzerrungen in Steuersachen zu verhindern. Diese Verzerrungen entstehen vor allem dann, wenn internationale Standards nicht akzeptiert werden, wozu ein funktionierender Informationsaustausch gehört.

Durch das Abkommen wird in Zukunft ein offener und fairer Steuerwettbewerb und die Umsetzung des im April 2002 veröffentlichen Musterabkommens für den Informationsaustausch in Steuerfragen der OECD angestrebt.

Als nächster Schritt der Zusammenarbeit, sind nun Fragen der Doppelbesteuerung, der Ungleichbehandlung und die der Sicherstellung von legitimen Steueransprüchen zu prüfen.

Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten in beiden Staaten der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften und wird dann auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume anwendbar sein, die 2010 beginnen.
 
 
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