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Abkommen über Auskunftsaustausch nach OECD-Standard mit Bermudas unterzeichnet |
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Unter dem 03.07.2009 unterzeichneten der deutsche Botschafter in London und die stellvertretende Premierministerin Bermudas in London das Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen.
Zu diesem Abkommen erklärte das Bundesministerium der Finanzen:
Das Abkommen über Auskunftsaustausch in Steuersachen berechtigt jede Partei, die andere Partei um Auskünfte in Steuersachen zu ersuchen. Das Abkommen bestätigt die Verpflichtung beider Parteien zu einem offenen und fairen Steuerwettbewerb und insbesondere zur Umsetzung des Standards, wie sie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet:
1. für die Besteuerung relevante Informationen müssen zugänglich sein (das gilt auch für Bankinformationen), und zwar auch dann, wenn noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet sind, und 2. diese Informationen müssen auf Ersuchen einer ausländischen Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden können.
Die Abkommensunterzeichnung ist ein wichtiger Schritt bei den weltweiten Bemühungen um ein internationales Finanzsystem, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Auskunftsaustausch in Steuersachen verzerrt wird.
Dieses Abkommen bedarf zu seinem in Kraft treten noch der Gratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften. Verfasser: Rechtsanwalt Hajo Nohr (
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