| Abzug von Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern |
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Pressemitteilung vom 25.01.2011 zum Urteil 1 K 4206/08 U vom 29.10.2010 des Finanzgerichts Düsseldorf In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurden einem Fußballbundesligaverein von den Spielervermittlern anlässlich des Transfers und der Vertragsverlängerung von Berufsfußballspielern Rechnungen erteilt, aus denen er den Vorsteuerabzug geltend machte. Das Finanzamt versagte dem Fußballbundesligaverein den Vorsteuerabzug, da zwischen dem Verein und den Spielervermittlern kein Leistungsaustausch stattgefunden habe. Vielmehr habe der Verein Zahlungsverpflichtungen der Fußballspieler aus abgeschlossenen Managementverträgen übernommen. Das zunächst geführte Rechtsbehelfsverfahren hatte keinen Erfolg. Die dagegen gerichtete Klage, sah der 1. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf jedoch als begründet an. Aus Sicht des erkennenden Senats hätten die Spielervermittler Leistungen an den Verein erbracht, der als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet gewesen sei. Selbst wenn die Vermittlungsleistungen bereits Gegenstand der zwischen den Spielervermittlern und den Fußballspielern geschlossenen Managementverträgen gewesen sein sollten und eine treuwidrige Doppeltätigkeit vorgelegen haben sollte, wäre dies steuerrechtlich unerheblich. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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