| Allgemeingenehmigung der Bundesbank für Geldtransfers mit dem Iran |
|
Die neue Beschränkung des Zahlungsverkehrs mit iranischen Personen und Konten führt zu einer großen Besorgnis in der Exportwirtschaft. Die Finanzdienstleister haben diese Genehmigung zu beantragen. Die Bundesbank hat jetzt eine erhebliche Erleichterung, eine Allgemeingenehmigung, beschlossen, die viele der betroffenen Transaktionen betreffen wird. Das Embargo gegen den Iran sieht in Art. 21 Abs. 1 lit. c) VO (EU) 961/2010 unter anderem eine Genehmigungspflicht für Geldtransfers ab einer Höhe von 40.000 € vor. Für einen Teil dieser Geldtransfers hat die Bundesbank mit Datum vom 28.10.2010 eine Allgemeingenehmigung ausgestellt. Allerdings steht die Allgemeingenehmigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs und der Änderung. Ein solcher Widerruf ist auch nur gegenüber einzelnen Finanzdienstleistern möglich, insbesondere, wenn diese nicht die Gewähr dafür bieten, umfassend die Vorschriften der Europäischen Union und des deutschen Außenwirtschaftsrechts einzuhalten. Dr. Ulrich Möllenhoff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht |
| News | |||
|---|---|---|---|
|
