Allgemeingenehmigung der Bundesbank für Geldtransfers mit dem Iran

Die neue Beschränkung des Zahlungsverkehrs mit iranischen Personen und Konten führt zu einer großen Besorgnis in der Exportwirtschaft. Die Finanzdienstleister haben diese Genehmigung zu beantragen. Die Bundesbank hat jetzt eine erhebliche Erleichterung, eine Allgemeingenehmigung, beschlossen, die viele der betroffenen Transaktionen betreffen wird.

Das Embargo gegen den Iran sieht in Art. 21 Abs. 1 lit. c) VO (EU) 961/2010 unter anderem eine Genehmigungspflicht für Geldtransfers ab einer Höhe von 40.000 € vor. Für einen Teil dieser Geldtransfers hat die Bundesbank mit Datum vom 28.10.2010 eine Allgemeingenehmigung ausgestellt.

Betroffen sind Zahlungen von iranischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen an einen Begünstigten in Deutschland ab 40.000 €, die in Zusammenhang mit einer Ausfuhr von Gütern in den Iran stehen, die beim deutschen Zoll angemeldet und ihm zum Ausgang überlassen worden sind. Unerheblich ist, ob sich das Konto der iranischen Person, Organisation oder Einrichtung in Iran oder Deutschland belegen ist.

Solche Zahlungen sind unter Verwendung des durch die Bundesbank bereitgestellten Vordrucks zu melden. Den Vordruck finden sie unter folgender Adresse:

http://www.bundesbank.de/download/finanzsanktionen/finanz_iran_meldung.pdf

Allerdings steht die Allgemeingenehmigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs und der Änderung. Ein solcher Widerruf ist auch nur gegenüber einzelnen Finanzdienstleistern möglich, insbesondere, wenn diese nicht die Gewähr dafür bieten, umfassend die Vorschriften der Europäischen Union und des deutschen Außenwirtschaftsrechts einzuhalten.

Für Rückfragen und praktische Lösungsansätze stehen wir gerne zur Verfügung.

Dr. Ulrich Möllenhoff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

 
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