| Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes |
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Anfang März hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetz vorgestellt. Hierbei handelt es sich noch nicht um die endgültige Fassung, wobei dennoch davon auszugehen ist, dass sich verschiedene Regelungen für die Steuerpflichtigen verändern werden.
Beispielsweise sollen gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe, die bisher unter dieses Gesetz fallen, ausdrücklich den gasförmigen Wasserstoffen gleichgestellt werden, wodurch sie nicht mehr als Erdgas gewertet würden und daher auch nicht mehr den Überwachungs- und Besteuerungsvorschriften speziell für Erdgas unterfallen würden. Auch soll das sog. „Herstellerprivileg“, wonach bestimmte Energieerzeugnisse zur Aufrechterhaltung eines Betriebes steuerfrei verwandt werden dürfen, auch auf fremdbezogenes Erdgas verwendet werden dürfen. Des Weiteren sollen gem. § 51 bestimmte industrielle Prozesse vollständig von der Energiesteuer entlastet werden. Die bisher geltende Aufzählung hinsichtlich der Privilegierungen soll wegfallen. Auch das bisher mögliche „Contracting“, wonach energieintensive Unternehmen in den Genuss der steuerlichen Entlastungsvorschrift gelangen konnten, soll eingeschränkt werden. Gleiches gilt für das Contracting im Stromsteuerbereich. Stromentnahmen, wie Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte oder mechanische Energie soll laut dem Gesetzentwurf dann steuerbegünstigt sein, wenn derartige Produkte auch tatsächlich von einem Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Land- und Forstwirtschaft genutzt würden. Auch wenn die endgültigen Regelungen noch nicht feststehen, so sei schon jetzt darauf hingewiesen, dass die bisher geltenden Privilegierungen unter Umständen von heute auf morgen entfallen, da das geplante Gesetz voraussichtlich einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. Eine etwaige Übergangsregelung für bereits bestehende Sachverhalte ist zunächst nicht vorgesehen. Aus diesem Grund halten wir Sie gerne diesbezüglich auf dem Laufenden und stehen Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Den Referentenentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes einschließlich der Begründung finden Sie im Volltext unter www.bundesfinanzministerium.de . |
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