Änderung des Iran-Embargos

Mit Beschluss 2011/783/GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1245/2011 vom 1. Dezember 2011 wurde das europäische Iran-Embargo aktualisiert. Zuvor hatte sich der Europäische Rat auf seiner Tagung am 23. Oktober 2011 (EUCO 51/1/11) besorgt über die Entwicklung im Iran gezeigt. Im Mittelpunkt steht dabei Irans beharrliches Weigern, mit den Vereinten Nationen und insbesondere der IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation) zusammenzuarbeiten.

Die IAEO äußerte sich zuletzt mit Bericht vom 8. November 2011 sehr kritisch zum iranischen Atomprogramm (GOV/2011/65). Es seien deutliche Bestrebungen des Irans festgestellt worden, nuklear aufzurüsten. Damit verstoße die Regierung in Teheran gegen den „Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons“ (Atomwaffensperrvertrag, NPT).

Die nun ergangenen Änderungen aktualisieren die Anhänge von Beschluss 2010/413/GASP und Verordnung (EU) Nr. 961/2010. Es werden diverse neue Firmen gelistet, bei denen ein Zusammenhang zur Herstellung ballistischer Flugkörper nachgewiesen werden konnte. Insbesondere betroffen sind Firmen, die mit der IRISL (Islamic Republic of Iran Shipping Lines) zusammenarbeiten oder in deren Eigentum stehen.

Die neuen Listungen betreffen den Anhang VIII der Iran-Embargo-Verordnung. Das bedeutet, dass die wirtschaftlichen Ressourcen der gelisteten Personen eingefroren werden. Zudem besteht ein umfassendes Bereitstellungsverbot. Es ist verboten, den gelisteten Personen wirtschaftliche Güter oder Gelder mittelbar oder unmittelbar bereitzustellen.

Nach wie vor ist das Iran-Geschäft mit Risiken behaftet. Bei Exporten ist sowohl die Ware, die Verwendung und der Endempfänger genau zu prüfen. Beachtet werden muss zum einen die Iran-Embargo-Verordnung und zum anderen die Dual-Use-Verordnung.

Es ist damit zu rechnen, dass das europäische Iran-Embargo weiter verschärft werden wird. Unlängst wurden die US-amerikanischen Sanktionen verschärft und auf die petrochemische Industrie des Iran ausgedehnt. Im Vereinigten Königreich wurden Bankgeschäfte mit dem Iran umfangreich beschränkt. Ähnliche Sanktionen sind auch in Europa denkbar. 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

 

 
News
2012/02/22
Einreihung eines Multifunktionsgerätes zum Scannen und Faxen

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 105/2012 der Kommission vom 07.02.2012 zur Einreihung bestimmter Waren in die kombinierte Nomenklatur.

2012/02/17
Antidumping - manuelle Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung, Bekanntmachung der Kommission vom 14.02.2012