| Anhörung zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung |
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Pressemitteilung des deutschen Bundestages vom 14.02.2011 Der Finanzausschuss wird zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU / CSU und FDP eingebrachten Entwurf des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes eine öffentliche Anhörung durchführen. Bei der am Montag, den 21.02.2011 stattfindenden Anhörung mit 27 Sachverständigen geht es auch um einen Antrag der SPD-Fraktion zum Ausbau der Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen soll planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden. Künftig müsse eine strafbefreiende Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und dürfe sich nicht nur als sog. Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, z. B. in bestimmten Ländern oder auf bestimmte Steuergestaltungen, beziehen, lautet das Ziel des Gesetzentwurfes der beiden Fraktionen. Bisher war eine vollständige Offenbarung aller verschwiegenen Sachverhalte zur Nutzung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige nicht erforderlich. Im Antrag der SPD-Fraktion geht es u.a. um die Einführung einer Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene. Diese Stelle soll für Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher und grundsätzlicher Bedeutung zuständig sein. Die Steuerfahndungsstelle soll auch einen einheitlichen Umfang mit etwaigen Informationsangeboten privaten Dritten über mutmaßliche Steuerhinterzieher sicherstellen. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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