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Anpassung der Umsatzsteuernachweise |
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Im grenzüberschreitenden Warenverkehr hat sich die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung zu Nachweise des Verbringens und Gelangens geändert.
Mit der 2. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom haben sich die Vorschriften zu Verbringensnachweisen geändert. Sie sind an die Möglichkeiten angepasst worden, die sich aus der Nutzung von ATLAS ergeben. Ausgangsvermerke, die ATLAS generiert können direkt genutzt werden. Weiterhin sind einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen worden.
http://www.bundesfinanzministerium.de/ nn_128698/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__ Gesetze/Referentenentwuerfe/001__MantelVO__anl, templateId=raw,property=publicationFile.pdf |