Antidumping - manuelle Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon mit Ursprung in der VR China
Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung, Bekanntmachung der Kommission vom 14.02.2012

 

Die Europäische Kommission hat beschlossen, von Amts wegen eine Interimsüberprüfung der Antidumping-Maßnahmen gegenüber den Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der VR China einzuleiten.

Die Kommission begründet die Maßnahme damit, dass die zur Verfügung stehenden Informationen darauf hindeuten, dass sich die in der Ausgangsuntersuchung festgestellten Umstände hinsichtlich des Dumpings wesentlich verändert haben und dass diese Veränderungen dauerhaft sind. Die Aufrechterhaltung der Maßnahmen in ihrer jetzigen Höhe zum Ausgleich der Auswirkungen des schädigenden Dumpings scheint damit nicht länger angemessen zu sein.

Die aktuelle geltende Maßnahme ist die der Verordnung (EG) Nr. 1174/2005. Die Maßnahme wurde 2011 nach einer Auslaufüberprüfung verlängert (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1008/2011). Die Maßnahme gilt auch für aus Thailand versandte Einfuhren der gleichen Ware, ob als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet oder nicht (Verordnung (EG) Nr. 499/2009).

Gegenstand der Überprüfung sind manuelle Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon (Chassis und Hydrauliken). Manuelle Palettenhubwagen sind definiert als Flurförderzeuge mit einer mit Rollen ausgestatteten Hubgabel, die auf glatten, ebenen und harten Flächen zum Hantieren von Paletten eingesetzt werden und im Mitgängerbetrieb mit Hilfe einer schwenkbaren Deichsel von Hand geschoben, gezogen und gelenkt werden. Sie sind lediglich dafür ausgelegt, eine Last durch Pumpen mit der Deichsel soweit anzuheben, dass sie transportiert werden kann.

Die Waren haben jedoch keinerlei zusätzliche Funktionen oder Verwendungen wie beispielsweise Lasten zu transportieren, hochzuheben oder zu lagern, Paletten übereinander zu stapeln, Lasten zu einer Arbeitsbühne hochzuheben oder Lasten hochzuheben und zu wiegen. Die Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 8427 90 00 und ex 8431 20 00 eingereiht.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
News
2012/05/16
DBA zwischen Deutschland und Luxemburg unterzeichnet

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.04.2012

2012/05/16
Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung

Pressemitteilung des FG Niedersachsen vom 02.05.2012 zum Urteil 9 K 180/09 vom 07.03.2012

2012/05/08
AEO (EU) und C-TPAT (USA): Gegenseitige Anerkennung ab 01.07.2012

EU und USA vereinbaren gegenseitige Anerkennung ihrer „vertrauenswürdigen Händler“, Pressemitteilung der EU-Kommission IP/12/449 vom 04.05.2012