| Anwendung der DBA auf Personengesellschaften |
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Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Stellung genommen (BMF-Schreiben vom 16.04.2010 – IV B 2-S 1300/09/10003).
Grundsätzlich verhält es sich im deutschen Steuerrecht so, dass Personengesellschaften weder der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer unterliegen. Vielmehr werden die erzielten Einkünfte den Gesellschaftern gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anteilig zugerechnet. Ob eine ausländische Gesellschaft als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, bestimmt sich für Zwecke der deutschen Besteuerung ausschließlich nach deutschem Steuerrecht. Hierzu werden die allgemeinen Grundsätze des Rechtstypenvergleichs herangezogen. Die Einordnung des jeweiligen Sitzstaates ist demnach für die steuerrechtliche Bewertung nicht maßgeblich. Das o.g. BMF-Schreiben finden Sie unter: www.bundesfinanzministerium.de Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, steht Ihnen unser erfahrenes Beraterteam gerne zur Verfügung. |
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