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Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung auch bei Zweitwohnung absetzbar |
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In einer Entscheidung des FG Düsseldorf (Az. 11 K 4448/10) hat dieses ein Wohnen „am Beschäftigungsort“ angenommen und Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung zum Abzug zugelassen, obwohl die Zweitwohnung der Klägerin 144 km von ihrer Arbeitsstätte entfernt lag und die Fahrt von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte mit dem ICE eine Stunde dauerte.
Das Gericht war der Ansicht, dass im Zeitalter steigender Mobilitätsanforderungen durchaus üblich sei, dass ein Arbeitnehmer größere Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Kauf nehme, wenn die Arbeitsstätte – wie im zu entscheidenden Fall – mit dem ICE verkehrsgünstig zu erreichen sei. Hinzu kam im zu entscheidenden Fall, dass die Entfernung zum Arbeitsplatz maßgeblich auch dadurch mitverursacht worden sei, dass der Arbeitgeber den Firmensitz vom Ort der Zweitwohnung wegverlegt habe. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke (
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