Ausfuhrliste: geeignet, besonders konstruiert

Wann ist ein Gut geeignet, besonders konstruiert oder gar ausschließlich konstruiert im Sinne des Anhang I der EG Dual - Use VO oder der Ausfuhrliste zur AWV? Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich zu dieser Frage in seiner Entscheidung vom 14.10.2009 (Az.: 6 A 2113/08) geäußert und damit die wichtigen - in den Listen nicht definierten - Begriffe einer für Deutschland gültigen Definition zugeführt.  

 

In der Entscheidung hatte das Gericht als zweite Instanz über einen Rechtsstreit zu entscheiden, der sich mit der Frage der besonderen Konstruktion für militärische Anwendung zu befassen hatte.

Es hat für die Begriffe ausgeführt: "geeignet" verdeutlicht, ein Produkt könne ohne Modifikation neben der regulären zivilen Nutzung auch für militärische Zwecke Verwendung finden.

"konstruiert für" bestimmt, dass ein Produkt bereits bei der Konstruktion, Planung oder dem Entwurf eine entsprechende erweiterte Zielrichtung erfahren hat, d.h., zumindest auch einem vorgesehen militärischen Zweck zu dienen geeignet sein soll und dies objektiv nach der Herstellung auch kann.

"besonders konstruiert" bedeutet, dass nunmehr nicht der zivile Zweck, sondern der militärische Zweck bei der Entwurfserstellung und Planung des Guts im Vordergrund stand, d.h. das Produkt überwiegend für die Eignung entwickelt wurde.

"ausschließlich konstruiert" lässt es nicht mehr zu, dass der Konstrukteur die Vorstellung hat, die Auftraggeber oder seine bestimmungsmäßigen Abnehmer könnten dieses Gut auch zivil nutzen.

Interessant ist auch, dass das Gericht die Frage der Konstruktion nicht mehr am Konstrukteur, sondern an der Beschaffenheit des Gutes festmacht. Das bedeutet, es kommt erst in zweiter Linie darauf an, was der Konstrukteur vor Augen gehabt haben mag, so lange das Gut eine objektive Beschaffenheit hat. Dies gilt auch negativ: Nur wenn das Gut eine beabsichtige Verwendung im Design bestätigt, gilt dies als besonders konstruiert.

Dr. Ulrich Möllenhoff Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

 
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