Das BAFA wird entsprechende neue AGG bekannt machen. Vorabinformationen dazu sowie entsprechende Merkblätter sind auf der Homepage des BAFA zu finden (Merkblatt Frequenzumwandler; Merkblatt Ventile/Pumpen).
Ergänzend dazu können Ausführer über eine neue Recherchefunktion auf der BAFA-Homepage interaktiv prüfen, ob für eine genehmigungspflichtige Ausfuhr eine AGG verwendet werden kann. Wenn mögliche AGG angezeigt werden, sind die weiteren Voraussetzungen der AGG zu prüfen. Der sog. AGG-Finder bietet so eine Orientierungshilfe bei der Suche nach AGG.
Zudem richtet das BAFA eine Telefon-Hotline „Info-Stelle Exportkontrolle Antragssachstand" ein. Antragstellende Unternehmen können sich hier telefonisch nach dem Stand ihres Genehmigungsverfahrens erkundigen und/oder die mit ihrem Antrag befasste Stelle und deren Bearbeiter in Erfahrung bringen, zusätzlich zum weiterhin bestehenden Weg, über das IT Portal ELAN-K2 Sachstandauskünfte zum Stand des Antragsverfahrens abzufragen.
Weitere Informationsquellen, Ansprechpartner im BAFA und Grundlagen der Exportkontrolle sind dem überarbeiteten Merkblatt „Exportkontrolle und das BAFA“ zu entnehmen, das auf der Homepage des BAFA zu finden ist.
Quelle: Pressemitteilung des BAFA vom 4.11.2014