Behörden kaufen weitere Steuerdaten-CD

Die deutschen Steuerbehörden haben einen weiteren Datenträger gekauft, auf dem sich ca. 20.000 Datensätze von Steuerpflichtigen mit Vermögen in der Schweiz befinden sollen.

Wie die Bundesregierung am 09.06.2010 im Finanzausschuss mitteilte, wurde die Daten-CD in Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Finanzverwaltung erworben. Die Datensätze sollen sich aus Namen, Adressen und Kontodaten zusammensetzen. Derzeit sei man dabei, die Daten auszuwerten und an die jeweils zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Grundsätzlich besteht für Steuerpflichtige die Möglichkeit eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben. Dies ist jedoch nur so lange möglich, wie die Tat als noch nicht entdeckt gilt. Wir gehen davon aus, dass die Tatentdeckung erst dann vorliegt, wenn der zuständige Sachbearbeiter die abgegebene Erklärung mit den neu erworbenen Daten abgleicht und dann ein Ermittlungsverfahren einleitet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Selbstanzeige möglich.

Gerne stehen wir Ihnen mit unserem erfahrenen Beraterteam bei Rückfragen hierzu gerne zur Verfügung.

Verfasser: Johannes Rudolph ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )
 

 
News
2012/02/03
BFH: Instandhaltungsrückstellung in der Steuerbilanz

BFH: Instandhaltungsrückstellung in der Steuerbilanz

2012/01/26
Zwangsvollstreckung gegen Kinder wegen Steuerschulden der Eltern

Pressemitteilung des FG Hessen vom 19.01.2012 zum Urteil 3K 1122/07 vom 09.11.2011

2012/01/23
Änderung des Iran-Embargos

Der Rat der Europäischen Union hat die Sanktionen gegen den Iran ausgeweitet.