Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Schreiben des BMF vom 06.02.2012


Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ vom 02. Dezember 2011 wurden unter anderem die §§ 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom 01.Januar 2012 geändert neue Nachweisregelungen für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen geschaffen.

Das BMF teilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes mit:

Für bis zum 30.06.2012 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) wird es nicht beanstandet, wenn der beleg- und buchmäßige Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf Grundlage der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.

Durch diese Regelungen wird die mit BMF-Schreiben vom 09. Dezember 2011 für innergemeinschaftliche Lieferungen getroffene Nichtbeanstandungsregelung um drei Monate verlängert.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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