| Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen |
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Schreiben des BMF vom 06.02.2012
Das BMF teilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes mit: Für bis zum 30.06.2012 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) wird es nicht beanstandet, wenn der beleg- und buchmäßige Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf Grundlage der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird. Durch diese Regelungen wird die mit BMF-Schreiben vom 09. Dezember 2011 für innergemeinschaftliche Lieferungen getroffene Nichtbeanstandungsregelung um drei Monate verlängert. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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