| Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung |
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Urteil des BFH vom 12.05.2011 – Az. V R 46/10 Der BFH hat sich in einem Urteil zu den Anforderungen an Rechnungen und Verbringungserklärungen, die für den Belegnachweis nach § 17 a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV erforderlich sind (V R 46/10), geäußert. Danach ist mit einer Rechnung, die nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinweist, und einer nicht gegenüber dem liefernden Unternehmer abgegebenen Verbringungserklärung, die den Unternehmer auch nicht namentlich bezeichnet, der Belegnachweis nach § 17 a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV nicht geführt. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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