Betrugsbekämpfung der Mehrwertsteuer: Verordnung zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

Der Rat der Europäischen Union hat am 07.10.2010 eine Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die MwSt-Betrugsbekämpfung verabschiedet, die die bislang geltende Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 mit Wirkung zum 01.01.2012 ablöst.

Die neue Verordnung legt Regeln und Verfahren für die Zusammenarbeit und dem elektronischen Informationsaustausch der Mitliedstaaten fest und soll zur Sicherstellung der richtigen MwSt-Festsetzung, der effektiven Kontrolle der Anwendung der Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Umsätze sowie zur wirksamen Betrugsbekämpfung beitragen.

Dabei sollen zentrale Verbindungsbüros in den Mitgliedsstaaten sowie Fristen und die Verwendung von Standard-Formularen den Austausch erleichtern. Neben dem  Informationsaustausch in konkreten Einzelfällen ermöglicht die Verordnung ebenfalls, dass ohne vorheriges Ersuchen durch einen automatisierten Zugang anderer Mitgliedsstaaten auf bestimmte Informationen der nationalen Datenbanken (insbesondere MwSt-Identifikationsnummer und dem Gesamtwert der getätigten Lieferungen / Dienstleistungen) zurückgegriffen werden kann.

Ferner wird durch die Verordnung eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung von EUROFISC geschaffen, wonach ein schneller, multilateraler Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten und die Einführung einer gemeinsamen Risikoanalyse sowie einer strategischen Analyse ermöglicht werden soll.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )
  

 
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