| BFH: Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund |
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Der BFH hat sich in einer Entscheidung (Az.: VII R 52/10) zu der Frage der Formunwirksamkeit einer Abtretungsanzeige bei fehlenden Angaben zum Abtretungsgrund geäußert. Er war der Ansicht, dass die in einer Abtretungsanzeige notwendigen Angaben zum Abtretungsgrund auch dann eine kurze stichwortartige Kennzeichnung des zugrunde liegenden schuldrechtlichen Lebenssachverhalts erfordern, wenn das auf dem amtlichen Vordruck vorgesehene Feld „Sicherungsabtretung“ angekreuzt worden ist. Der BFH stellte folgende Leitsätze auf: 1. 2. 3. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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