BFH: Instandhaltungsrückstellung in der Steuerbilanz
BFH: Instandhaltungsrückstellung in der Steuerbilanz

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Beschluss vom 05.10.2011 (I R 94/10) die Frage aufgegriffen, inwieweit ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren muss.

Diese Frage hat der BFH bejaht. Er ist der Ansicht, dass die Beteiligung eines Wohnungseigentümers an einer Instandhaltungsrückstellung als Wirtschaftsgut zu bilanzieren sei.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

 

 
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