| BFH: Keine Aufrechnung gegen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erworbenen Vergütungsanspruches |
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Der BFH hatte sich in einem Urteil vom 02.11.2010 VII R 62/10 mit der Frage der Aufrechnungsbefugnis des unter dem Blickwinkel der Insolvenzordnung zu beschäftigen. Nach Ansicht des BFHs ist die Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsansprüche, der in der kritischen Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben wurde, unzulässig. „Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der diesem Anspruch zugrundeliegenden Leistungen die Voraussetzungen des § 130 InsO oder des § 131 InsO vorgelegen haben, unzulässig (Änderung der Rechtssprechung)“, so der Leitsatz des BFH. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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