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BFH: Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte |
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Urteil des BFH vom 08.09.2010 (Az.: I R 80/09)
In einem Urteil des BFH hatte dieser zu entscheiden, ob eine Zusammenveranlagung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 1 Abs. 3 EStG nur dann zu erfolgen hat, wenn entweder eine „Bescheinigung EU/EWR“ oder eine Bescheinigung einer deutschen Auslandsvertretung im Ansässigkeitsstaat, aus welcher sich die Höhe der Einkünfte ergibt, vorgelegt wird.
Der BFH urteilte:
„Die nach § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG 2002 zum Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte erforderliche Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist auch dann vorzulegen, wenn der Steuerpflichtige angibt, keine derartigen Einkünfte erzielt zu haben (sog. Nullbescheinigung).
Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke (
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