BFH: Ort der Leistung bei einem Rennservice für im Ausland veranstaltete Motorradrennen

Urteil des BFH vom 11.12.2010 XI R 27/09

Der BFH hatte in einem Fall zu entscheiden, wie ein Unternehmer mit Sitz im Inland, der einem Motorradrennfahrer einen vollständigen Rennservice für im Ausland veranstaltete Motorradrennen zur Verfügung stellt, umsatzsteuerlich zu behandeln ist.

Der BFH ist der Ansicht, dass diese Konstellation im Inland der Umsatzbesteuerung unterliege und stellte folgenden Leitsatz auf:

„Stellt ein Unternehmer mit Sitz im Inland einem Motorradrennfahrer einen vollständigen Rennservice mit Fahrzeug für im Ausland veranstaltete Motorradrennen zur Verfügung, führt er damit eine einheitliche sonstige Leistung aus, die ihm Inland der Umsatzbesteuerung unterliegt“.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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