| BFH: Versagung des Vorsteuerabzuges bei unzutreffender Angabe der Steuernummer |
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BFH, Urteil V R 55/09 vom 02.09.2010 Der BFH hat in seinem Urteil V R 55/09 vom 02.09.2010 entschieden, dass für den Fall, dass eine Rechnung entgegen § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG nur eine Zahlenkombination und Buchstabenkombination enthält, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, der Leistungsempfänger nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG – vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Gerne sind wir Ihnen bei der Lösung Ihrer individuellen steuerlichen Fragestellungen behilflich. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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