BFH: Zulässigkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids nach Lohnsteueraußenprüfung

In seinem Urteil vom 15.02.2011 Az.: VII R 66/10 hat der BFH entschieden, dass das Finanzamt zum Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids berechtigt ist, wenn die Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zugrunde liegenden Lohnsteuerschuld auf neuen - im Rahmen einer Außenprüfung festgestellten – Tatsachen beruht.

Der BFH fasste den Leistsatz:

 

„Das Finanzamt ist zum Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids berechtigt, wenn die Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zugrunde liegenden Lohnsteuerschuld auf neuen im Rahmen einer Außenprüfung festgestellten Tatsachen beruht. Dass die Lohnsteuerschuld und damit der Haftungsanspruch im Zeitpunkt des Erlasses des ersten Haftungsbescheids bereits materiell-rechtlich entstanden waren, steht einer weiteren Haftungsinanspruchnahme nicht entgegen (Fortentwicklung der Rechtsprechung).“

 

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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