Bilanzierung eines Bearbeitungsentgelts für einen Kredit

Pressemitteilung des BFH vom 07.09.2011 zum Urteil I R 7/10 vom 22.06.2011

Der BFH hat mit Urteil vom 22.06.2011 entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Darlehensnehmer ein bei Vertragsschluss zu leistendes einmaliges „Bearbeitungsentgelt“ für ein betriebliches Darlehen sofort in voller Höhe steuermindernd absetzen kann.

Der BFH war der Ansicht, dass ein sofortiger Abzug danach möglich ist, wenn der Darlehensnehmer das gezahlt Entgelt nicht zurückverlangen könnte, sofern der Darlehensvertrag vorzeitig beendet wird. In den Fällen, in denen eine vorzeitige Vertragsbeendigung ganz unwahrscheinlich ist, sei dies anders. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen beispielsweise vereinbart wurde, dass der Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden kann. In diesem Fall hat der Darlehensnehmer das Bearbeitungsentgelt mit Hilfe aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) auf die gesamte Laufzeit des Darlehens zu verteilen und kann es nur in jährlichen Teilmengen steuermindernd ansetzen.

Im zu entscheidenden Fall des BFH betrafen die Darlehen öffentlich geförderte Darlehen, die ein Unternehmen zur Finanzierung eines Möbelhauses aufgenommen hatte. 

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
News
2012/05/16
DBA zwischen Deutschland und Luxemburg unterzeichnet

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.04.2012

2012/05/16
Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung

Pressemitteilung des FG Niedersachsen vom 02.05.2012 zum Urteil 9 K 180/09 vom 07.03.2012

2012/05/08
AEO (EU) und C-TPAT (USA): Gegenseitige Anerkennung ab 01.07.2012

EU und USA vereinbaren gegenseitige Anerkennung ihrer „vertrauenswürdigen Händler“, Pressemitteilung der EU-Kommission IP/12/449 vom 04.05.2012