Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen
Am 16.09.2009 wurde im Kabinett die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen. Durch diese soll sichergestellt werden, dass künftig nur noch solche Biokraftstoffe steuerlich begünstigt oder auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden können, die unter Beachtung verbindlicher Nachhaltigkeitsstandards hergestellt wurden.
Die zur Biokraftstoffherstellung eingesetzte Biomasse darf nicht von Flächen mit hohem Naturschutzwert oder hohem Kohlenstoffbestand stammen. Innerhalb der EU muss außerdem eine nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung der für die Biomasseerzeugung eingesetzten Flächen garantiert sein. Biokraftstoffe gelten nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie ein bestimmtes Treibhausgasminderungspotential gegenüber fossilen Kraftstoffen aufweisen.

Der Nachweis der Nachhaltigkeit muss durch den letzten Herstellungsbetrieb geführt werden. Dies setzt voraus, dass dieser Betrieb besonders zertifiziert wurde.

Zur Einstellung der Wirtschaft auf die geänderte Rechtslage gelten im Rahmen der Verordnung bestimmte Übergangsregelungen.

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