Hintergrund des Schreibens ist die Tatsache, dass in den Unternehmen durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik zunehmend auch die nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und sonstige Aufzeichnungen in elektronischer Form geführt werden. Auch aufbewahrungspflichtige Unterlagen werden zunehmend in elektronischer Form aufbewahrt.
Das Schreiben definiert zunächst verschiedene Begriffe (Aufzeichnungen, Bücher, Datenverarbeitungssystem) und Grundsätze (z.B. Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit). Vor dem Hintergrund der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erläutert es das System der Belegsicherung bei datenverarbeitungsgestützten Prozessen.
Das Schreiben kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.bundesfinanzministerium.de