20.11.2014 11:27 Alter: 9 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwältin Almuth Barkam

BMF-Schreiben zur Führung und Aufbewahrung elektronischer Dokumente

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben herausgebracht zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GZ: IV A 4 - S 0316/13/10003).

Hintergrund des Schreibens ist die Tatsache, dass in den Unternehmen durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik zunehmend auch die nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und sonstige Aufzeichnungen in elektronischer Form geführt werden. Auch aufbewahrungspflichtige Unterlagen werden zunehmend in elektronischer Form aufbewahrt.

Das Schreiben definiert zunächst verschiedene Begriffe (Aufzeichnungen, Bücher, Datenverarbeitungssystem) und Grundsätze (z.B. Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit). Vor dem Hintergrund der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erläutert es das System der Belegsicherung bei datenverarbeitungsgestützten Prozessen. 

Das Schreiben kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.bundesfinanzministerium.de