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Bundesrat beschließt Verordnung zum Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung |
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Durch die neue Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung werden neue Mitwirkungs- und Nachweispflichten für diejenigen Steuerpflichtigen festgelegt, welche Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten unterhalten, die den OECD-Standard zum steuerlichen Informationsaustausch nicht anwenden. Bei Verstößen gegen diese Verordnung drohen den Steuerpflichtigen die Streichung von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
Durch die Verordnung wird das bereits im Juli 2009 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz umgesetzt. Die wesentlichen Inhalte dieser Verordnung haben wir für Sie zusammengefasst: - Informationspflichten: Ab 2010 müssen Bürger und Unternehmer dem Finanzamt erheblich mehr Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie in den betreffenden Regionen Geschäfte machen oder dort ein Konto unterhalten.
- Sanktionen: Wer dieser Informationspflicht nicht nachkommt, dem werden steuerliche Abzugsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Steuerbefreiung für Dividenden oder der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten gestrichen.
- Schwarze Liste: Staaten und Gebiete, die durch Verweigerung des Informationsaustausches die Steuerflucht und Steuerhinterziehung ermöglichen, werden nach Inkrafttreten der Verordnung durch ein BMF-Schreiben öffentlich beim Namen genannt werden. Nach der Begründung des Bundesrates gehe es dabei nicht um öffentliche Diskriminierung von Staaten, sondern um die Durchsetzung legitimer Interessen des deutschen Fiskus, der seine Aufgabe auch in der gerechten Besteuerung sehe.
Sollten Sie zu dieser Verordnung noch weitere Fragen haben, können Sie sich jeder Zeit gerne an uns wenden. Verfasser: Rechtsanwalt Johannes Rudolph ( \n
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