| Bundeszentralamt für Steuern ist demnächst für Versicherung- und Feuerschutzsteuer zuständig |
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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übernimmt ab dem 01.07.2010 als bundesweit zuständige Finanzbehörde die Aufgaben der bisher zuständigen Finanzämter der Länder. Hiervon umfasst ist auch die Außenprüfung bezüglich der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Des Zuständigkeitswechsel von den Ländern zum Bund ist das Ergebnis der Föderalismus Reform Kommission II und der entsprechenden Änderungen des § 5 Nr. 25 des Finanzverwaltungsgesetzes. An der rechtlichen Verpflichtung der bisher bereits erfassten und künftigen Steuerpflichtigen zur Anmeldung und Abführung von Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer ändert sich nichts. Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.bund.de entnehmen. Sollten Sie Fragen zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. |
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