Bundeszentralamt für Steuern ist demnächst für Versicherung- und Feuerschutzsteuer zuständig

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übernimmt ab dem 01.07.2010 als bundesweit zuständige Finanzbehörde die Aufgaben der bisher zuständigen Finanzämter der Länder.

Hiervon umfasst ist auch die Außenprüfung bezüglich der Versicherung- und Feuerschutzsteuer.

Des Zuständigkeitswechsel von den Ländern zum Bund ist das Ergebnis der Föderalismus Reform Kommission II und der entsprechenden Änderungen des § 5 Nr. 25 des Finanzverwaltungsgesetzes. An der rechtlichen Verpflichtung der bisher bereits erfassten und künftigen Steuerpflichtigen zur Anmeldung und Abführung von Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer ändert sich nichts.

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.bund.de entnehmen.

Sollten Sie Fragen zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

 
News
2012/05/16
DBA zwischen Deutschland und Luxemburg unterzeichnet

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.04.2012

2012/05/16
Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung

Pressemitteilung des FG Niedersachsen vom 02.05.2012 zum Urteil 9 K 180/09 vom 07.03.2012

2012/05/08
AEO (EU) und C-TPAT (USA): Gegenseitige Anerkennung ab 01.07.2012

EU und USA vereinbaren gegenseitige Anerkennung ihrer „vertrauenswürdigen Händler“, Pressemitteilung der EU-Kommission IP/12/449 vom 04.05.2012