| Bürokratische Maßnahmen werden aus dem Geldwäschegesetz gestrichen |
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Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 30.11.2011 Der Finanzausschuss hat einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention gebilligt. Mit dem Gesetz werden Sorgfalts- und Meldepflichten erweitert und auch auf den Nichtfinanzsektor ausgedehnt. Betroffen sind u.a. Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte. Außerdem sind schärfere Sanktionen bei Gesetzesverstößen vorgesehen. Die Pflicht zu Verdachtsmeldungen soll ausgeweitet werden. Mit dem Gesetz sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen erschwert werden. Der Gesetzesentwurf sieht ferner verschiedene Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie vor. So wurde die Pflicht zur Ernennung eines Geldwäschebeauftragten in Unternehmen erst ab 9 Beschäftigten genannt. Darüber hinaus sind Bedingungen zur Aufladung von sog. Geldkarten geschaffen worden. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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