Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei gekündigt
Die Bundesregierung hat am 21.07.2009 das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei zum 31.12.2010 gekündigt. Dieses Abkommen diente dazu, zu vermeiden, dass ein steuerlicher Tatbestand in Deutschland und der Türkei mehrfach besteuert wird.
Weil das bisherige Abkommen nach Auffassung der Bundesregierung veraltet und unausgewogen war, sollte zunächst dieses überarbeitet werden. Jedoch konnte zwischen
den Staaten keine Einigung diesbezüglich erzielt werden.

Daher soll nun ein Abkommen neugefasst werden, welches sich an dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) richtet.

Bis zum Ende 2010 ändert sich für betroffene Steuerpflichtige jedoch nichts. Das ursprüngliche Doppelbesteuerungsabkommen besteht bis zum Ende des Jahres 2010 weiter.

Verfasser: Rechtsanwalt Hajo Nohr ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )
 
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