| Durchführungsverordnung VO (EU) Nr. 668/2010 zum Iran-Embargo |
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Am 27.Juli 2010 ist die VO (EU) Nr. 668/2010 vom 26. Juli 2010 zur Durchführung von Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran in Kraft getreten und die Umsetzung der VN-Sicherheitsrats-Resolution 1929 (2010) erfolgt. Mit der Verordnung (EU) Nr. 668/2010 werden diverse Personen und Einrichtungen in Anhang V der VO (EG) Nr. 423/2007 gelistet, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden (Artikel 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 423/2007) und denen keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen (Artikel 7 Abs. 3 VO (EG) Nr. 423/2007). Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 668/2010 sind nach Veröffentlichung des VO-Textes im Bundesanzeiger strafbewehrt. Durch die Umsetzung ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragestellungen, bei deren Beantwortung wir Ihnen gerne behilflich sind. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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