| Einreihung eines Multifunktionsgerätes zum Scannen und Faxen |
|
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 105/2012 der Kommission vom 07.02.2012 zur Einreihung bestimmter Waren in die kombinierte Nomenklatur.
Die Durchführungsverordnung reiht die nachstehend beschriebene Ware in die Nomenklatur unter dem genannten KN-Code ein: Ein Multifunktionsgerät mit Abmessungen von etwa 62 x 76 x 98cm und einem Gewicht von etwa 153 kg mit einem Scanner und einem elektrostatischen Drucker. Es hat einen automatischen Seiteneinzug zum Kopieren von 150 Seiten beidseitig bedruckter Originale, zwei Papierfächer, ein Bedienfeld, einen RAM-Speicher mit 2,5 GB und eine eingebaute Festplatte mit 80 GB. Das Gerät ist mit Ethernet-, WLAN- und USB-Anschlüssen ausgestattet. Es kann folgende Tätigkeiten ausführen: • scannen, Das Gerät kann auch gescannte Unterlagen über das Internet versenden (so genanntes „E-Mail-/Internet-Faxen“). Das Gerät kann bis zu 51 A4-Seiten pro Minute reproduzieren. Es kann die gescannten Unterlagen auch verkleinern oder vergrößern (Zoom 25-400 %). Die Scangeschwindigkeit beträgt 70 Bilder pro Minute. Es hat eine Druckauflösung von 1200 x 1200 dpi für reinen Text und von 600 x 600 dpi für Bilder. Die Kopierauflösung beträgt 600 x 600 dpi. Es arbeitet entweder autonom als Kopierer, in dem es das Original scannt und die Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens druckt, oder, wenn es an ein Netzwerk oder eine automatische Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen ist, als Drucker und Scanner und Internet-Faxgerät. Eine Einreihung erfolgt nach dem KN-Code 8443 31 80. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
| News | |||
|---|---|---|---|
|
