ELENA-Verfahren wird eingestellt

Pressemitteilung des BMWi und BMAS vom 18.07.2011

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach einer Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Grund für die Einstellung ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur, die zur Sicherung des Sicherheitsstandards, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreitet werde. Davon hänge jedoch der Erfolg des ELENA-Verfahrens maßgeblich ab.

Die bisher gespeicherten Daten sollen unverzüglich gelöscht werden und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird diesbezüglich in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Der Bundesregierung sei es ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen, so dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Konzept erarbeiten wird, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden könne.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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