31.07.2014 13:04 Alter: 10 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Dr. Ulrich Möllenhoff, Fachanwalt für Steuerrecht

Embargo gegen Russland

Ein Embargo gegen Russland, das über die Listung einzelner Personen und Unternehmen hinausgeht, ist derzeit noch nicht wirksam.   In Kraft ist dies noch nicht, auch wenn die Medien davon ständig berichten:

- das russische Banken den Zugang zum europäischen Finanzmarkt beschränkt,

- das die Lieferung von Spitzentechnologie einschränkt, die der russischen Erdölproduktion dient und

- das in Form eines Waffenembargos auch die Lieferung von Dual - Use Gütern verbietet.

Gerade der letzte Punkt, das Verbot der Lieferung von Dual - Use Gütern, vermutlich der Güter des Anhangs I der EG Dual - Use VO, wird die deutsche Wirtschaft in erheblichem Maße treffen, sind hier besonders die Branchen des Maschinen- und Anlagenbau sowie Elektrotechnik und chemische Industrie betroffen. Ob dies politisch sinnvoll / erforderlich / und zielführend ist, kann und soll von dieser Stelle nicht beurteilt werden.

Um dies deutlich zu sagen: Bisher sind all diese Bestimmungen noch nicht veröffentlicht. Ob sie im Detail beschlossen sind, entzieht sich ebenfalls unserer Kenntnis. Sie sind zumindest zur Zeit mangels Veröffentlichung im Amtsblatt der EU noch nicht in Kraft. Wir werden unverzüglich davon berichten, falls es zur Veröffentlichung gekommen ist.

Gestern hat es allerdings andere Verschärfungen des Embargos in Form der VO 269/2014 "über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen" gegeben. Es sind weitere Personen und Institutionen gelistet worden.

Heute hat die EU bekannt gegeben, auf welche Art und Weise sich die beteiligten Personen gegen diese Listung zur Wehr setzen können. Es ist also möglich, der EU gegenteilige Informationen zu den Listungsgründen zu übermitteln, um die Listung im Einzelfall aufzuheben.

Zudem wurde die VO 692/2014 "über Beschränkungen für die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion" beschlossen. Hier sind weitere Beschränkungen von Unterstützungshandlungen zum Ausbau der Infrastruktur auf der Krim und in Sewastopol festgesetzt worden.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir an dieser Stelle berichten. Falls es zu einer Veröffentlichung des zu erwartenden Embargos kommt, was möglicherweise schon morgen passieren kann, werden wir zusätzlich in Form eines Sondernewsletters die Einzelheiten erläutern. Sollten Sie noch nicht auf unserem Verteiler stehen, senden Sie mir einfach eine Nachricht mit Ihren Emaildaten und dem Stichwort Newsletter.