Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 22.03.2011

Die Bundesregierung will Vereinfachungen und Klarstellungen im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmonopolgesetz vornehmen, wozu sie den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vorgelegt hat (17/5127). Ziel ist es, die im Biersteuergesetz bisher enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung auf ein System von Steuerbefreiungen umzustellen.

Im Branntweinmonopolgesetz soll die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nicht landwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor aufgehoben werden.

Im Tabaksteuergesetz geht es neben einigen Klarstellungen auch um die Vermeidung einer unangemessenen Belastung. Wenn Tabakwaren im Steuerlager zur Herstellung von Erzeugnissen eingesetzt werden, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, soll eine Steuerbefreiung geschaffen werden. „So würde z. B. Pfeifentabak, der im Steuerlager zur Herstellung von Schnupftabak eingesetzt wird, steuerfrei eingesetzt werden können. Bislang hätte in derartigen Fällen die Steuer für Pfeifentabak entrichtet werden müssen“, erläutet die Bundesregierung.

Der Bundesrat hat empfohlen, den Gesetzentwurf in einigen Punkten abzuändern.


Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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