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EuGH: Keine Mehrwertsteuerbefreiung bei Mehrwertsteuerhinterziehung |
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Urteil des EuGH C-285/09 vom 07.12.2010
Der EuGH hatte sich in einer Entscheidung damit zu befassen, ob trotz einer vollendeten Mehrwertsteuerhinterziehung eine Mehrwertsteuerbefreiung erfolgen kann.
In seinem Leitsatz dazu führt der EuGH aus:
Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, wenn also eine innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen tatsächlich stattgefunden hat, der Lieferer jedoch bei der Lieferung die Identität des Warenerwerbers verschleiert hat, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen, kann der Ausgangsmitgliedstaat der innergemeinschaftlichen Lieferung aufgrund der ihm nach dem ersten Satzteil von Art. 28c Teil A Buchst. a der 6. Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern – gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2000/65/EG des Rates vom 17.10.2000 geänderten Fassung zustehenden Befugnisse die Mehrwertsteuerbefreiung für diesen Umsatz versagen.
Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke (
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