| EuGH-Urteil: Schenkungssteuer benachteiligt im Ausland lebende EU-Bürger |
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Nach dem Urteil des EuGH ist das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, welches in Deutschland ansässigen Personen höhere Freibeträge gewährt als Ansässigen in anderen EU-Staaten, auch in diesem Punkt europarechtswidrig (Urteil des EuGH vom 22.04.2010 (Az: C-510/08)).
Nach dem Urteil ist der in § 16 Abs. 2 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gewährte Freibetrag bei so genannter beschränkter Steuerpflicht europarechtswidrig. Sofern an einem Erbfall / Schenkung die Beteiligten in Deutschland ansässig sind, unterliege dieser Vorgang der unbeschränkten Steuerpflicht, weshalb die „normalen“ Freibeträge gewährt würden. Sofern bei einem solchen Vorgang keiner der Beteiligten in Deutschland ansässig sei, unterliege dieser Vorgang der beschränkten Steuerpflicht. In einem solchen Fall würde lediglich im Innland gelegenes Vermögen von der Besteuerung in Deutschland erfasst. Es gelte dann ein deutlich niedriger Freibetrag in Höhe von EUR 2000. Sofern Sie hierzu Fragen haben, oder eine Gestaltung entsprechend der EuGH-Rechtsprechung wünschen, steht Ihnen unser Beraterteam gerne zur Verfügung. |
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