| Exportkontrolle - aktuelle Änderungen im Überblick! |
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Neben dem Zollrecht spielt das Exportkontrollrecht für viele Unternehmen eine wichtige Rolle. Dies insbesondere deswegen, weil es bei der Exportkontrolle nicht mehr (nur) um die Erhebung etwaiger Einfuhrabgaben geht, sondern Anforderungen einzuhalten sind, deren Missachtung ordnungs- und strafrechtliche Folge haben kann. Insbesondere aus diesem Grund ist es von besonderer Wichtigkeit auf dem Gebiet der Exportkontrolle stets "auf dem Laufenden zu sein". Die aktuellen Änderungen sollen hier kurz skizziert werden. Bereits im Mai 2009 wurde eine neue Dual-Use-Verordnung veröffentlicht, die mit Datum vom 27.08.2009 in Kraft getreten ist (VO (EG) Nr. 428/2009). Wie auch der Zollkodex mit dem "Modernisierten Zollkodex" wurde die Dual-Use-VO nicht nur an einigen Stellen bearbeitet und ergänzt, sondern insgesamt novelliert, so dass die vorherige Dual-Use-VO (VO (EG) Nr. 1334/2000) vollständig ergänzt wird. An diese neue Dual-Use-Verordnung wurde mit Bekanntmachung vom 26.08.2009 die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) angepasst. Diese Anpassung hat zur Folge, dass nationale Genehmigungsvorbehalte für Handels- und Vermittlungsgeschäfte ("brokering") und Durchfuhren geschaffen wurden, wie sie auch in der neuen Dual-Use-VO vorgesehen sind. Außerdem wurde der Begriff der "Ausfuhr" dahingehend klargestellt, dass dieser nunmehr auch das Bereitstellen von Software und Technologie außerhalb der Gemeinschaft erfasst. Nicht zuletzt werden Kriterien aufgestellt, welche bei der Erteilung von Sammelgenehmigungen zu beachten sind. Dabei soll insbesondere das Vorhandensein eines "innerbetrieblichen Kontrollprogramms" eine entscheidende Rolle spielen. Wichtig: Das Vorliegen und die Umsetzung eines "innerbetriebliechen Kontrollprogramms" wurde in der Praxis bereits seit langem gefordert, hat jetzt aber seine gesetzliche Regelung gefunden. Darauf weist auch das BAFA ausdrücklich hin! Für die Praxis bedeutet dies, dass die Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen unumgänglich ist, um negative Folgen zu vermeiden! Im Unterschied zum Zollrecht geht es nicht nur um die Vermeidung finanzieller Folgen! Sollte auch Sie an einem "innerbetrieblichen Kontrollprogramm" Interesse haben, können Sie sich gerne an uns wenden! Wir konnten bereits vielen Unternehmen bei der Schaffung und Umsetzung einer Arbeits- und Organisationsanweisung behilfich sein! Verfasserin: Dr. Talke Ovie ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )
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