Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß

Pressemeldung des FG Baden-Württemberg vom 10.05.2010 zum Urteil 1 K 681/08 vom 17.03.2010:

Ein Steuerpflichtiger kann in genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten, die Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die steuerliche Beurteilung dieses künftigen Sachverhalts beantragen. Verbindliche Auskünfte sind seit der Änderung der Abgabenordnung im Jahr 2007 gebührenpflichtig.

Mit Urteil vom 17.03.2010 hat der 1. Senat des FG Baden-Württemberg entschieden, dass die Erhebung dieser Gebühr mit der Verfassung vereinbar ist. Durch den bei der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der verbindlichen Auskunft entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand und durch den mit der Auskunft verbundenen persönlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen sei die Gebühr, so das FG Baden-Württemberg, gerechtfertigt. Die häufig beklagte Komplexität des geltenden Steuerrechts verpflichte den Staat nicht dazu, verbindliche Auskünfte gebührenfrei anzubieten. Gegen die Bemessung der Gebührenhöhe bestünden ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde vom FG Baden-Württemberg die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen.

Verfasser Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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