14.03.2014 11:02 Alter: 10 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwalt Stefan Dinkhoff

Gemeinsamer Aktionsplan (JPOA) zwischen der P5+1-Gruppe und Iran

Anlässlich der jüngsten E3+3- bzw. P5+1-Verhandlungen der fünf Veto-Mächte im UN-Sicherheitsrat sowie Deutschlands mit dem Iran hatten sich die Beteiligten auf einen Gemeinsamen Aktionsplan (Joint Plan of Action, JPOA) geeinigt, mit dessen Umsetzung bereits am heutigen Montag, dem 20. Januar, begonnen wird. Das U.S. Department of the Treasury hat dazu heute auf seiner Website einige Dokumente als Schlüsselkomponenten der Umsetzung der JPOA veröffentlicht, insbesondere

•den Volltext des JPOA (Dt. Fassung auf der EU-Website),
•eine Anleitung für die Umsetzung bestimmter temporärer Erleichterungen zur Durchführung des JPOA sowie
•diesbezügliche FAQs (Häufig gestellte Fragen).