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Gesetzliche Neujustierung der strafbefreienden Selbstanzeige geplant |
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Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 17/2004) in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/2289) mitgeteilt, dass der starke Anstieg der Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen seit dem Ankauf der Steuer-CDs Gegenstand von Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene sei. Es sei beabsichtigt, eine gesetzliche Neujustierung der strafbefreienden Selbstanzeige vorzunehmen.
Die Bundesregierung begrüße insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.05.2010 (1 StR 577/09). Sie sei der Auffassung, dass sukzessives und taktisches Vorgehen bei der Selbstanzeige nicht belohnt werden darf. Straffreiheit darf nur derjenige erwarten, der sich in vollem Umfang steuerehrlich macht. Die Auswirkung dieser höchst richterlichen Entscheidung werden daher Eingang finden in die Überlegungen der Bundesregierung, das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige neu zu justieren. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke (
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