| Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf jederzeitige Rückgabe von Originalbelegen |
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FG Niedersachen, Urteil 7 K 228/08 vom 21.04.2010. Mit Urteil vom 21.04.2010 hat das Finanzgericht Niedersachen (Az. 7 K 228/08) sich zur Rückgabe von Originalbelegen geäußert. Nach Ansicht des FG Niedersachen ist es nicht rechtswidrig, wenn das Finanzamt im Einspruchsverfahren eingereichte Belege behält und erst mit dem Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens den Steuerpflichtigen zurückgibt. Der Steuerpflichtige habe keinen Anspruch darauf, dass ihm das Finanzamt jederzeit die von ihm eingereichten Originalunterlagen zurückgibt. Dies gelte insbesondere für die Vorlage von so genannten „Urkunden“. Die Entscheidung darüber, wie lange die Finanzbehörde eingereichte Unterlagen zur Prüfung behalte, liege im Ermessen der Behörde. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )
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