Keine Energiesteuer auf Brennholz und Holzkohle vorgesehen

Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 30.09.2010

Auf einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 30.09.2010 geht hervor, dass auf Brennholz und Holzkohle keine Energiesteuer erhoben wird. Diese Klarstellung „zur Verbesserung der Rechtssicherheit“ enthält der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BT.-Drs. 17/3055). Brennholz unterliege auch in Form von Pellets, Briketts oder Scheiten nicht der Energiesteuer, heißt es in dem Entwurf.

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf, dass Wasserfahrzeuge im Hafen, die ihren Strombedarf vom Land her decken und nicht über die eigene Generatoren-Stromversorgung, diesen Strom steuerbefreit beziehen können. „Die Regierung soll wirtschaftliche Anreize zur Inanspruchnahme der Landstromversorgung von Schiffen schaffen, weil dadurch die Schadstoff-, Kohlendioxid-, Partikel-, und Lärmemissionen in Häfen wesentlich gesenkt werden können“, heißt es in der Begründung des Entwurfes.

Schiffe würden während der Hafenliegezeiten erhebliche Mengen an Strom, z.B. für den Betrieb von Kühlcontainern verbrauchen. Die Abgase der Schiffsgeneratoren, die steuerfreies Mineralöl verwenden, würden zur Beeinträchtigung der Luftqualität in den Seehäfen beitragen, so dass beispielsweise in Travemünde Schiffe für 90% der Schwefeloxide und 80% der Stickoxidemissionen verantwortlich seien.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Unterstützung der Land- und Fortwirtschaft in der Form vor, dass der beim steuerbegünstigten Agrardiesel eingeführte Selbstbehalt von 350,00 € gestrichen wird. Ferner entfällt die Obergrenze von 10.000 Liter Agrardiesel pro Betrieb, so dass der forst- und landwirtschaftliche Sektor vor dem Hintergrund der weithin ungleichen Besteuerung von Agrardiesel im EU-Vergleich verstärkt entlastet wird.

Der Bundesrat kritisierte an dem Entwurf in einer Stellungnahme, dass Deponiegas und Klärgas entgegen der bisherigen Regelung von der Steuerbefreiung ausgenommen werden sollen.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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