| Merkblatt zum Einheitspapier 2010 |
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Seit dem 01.01.2010 ist das neue Merkblatt zum Einheitspapier gültig. Das Einheitspapier ist das in der Zollunion für die Abgabe einer Zollanmeldung zu verwendende Verwaltungspapier. Wie dieses auszufüllen ist, wird in dem Merkblatt alljährlich (neu) erklärt. Das Einheitspapier ist immer dann zu verwenden, wenn nicht die Verwendung anderer Formulare für die Abgabe einer Zollanmeldung vorgesehen ist. Außerdem kann das Einheitspapier nur dann verwendet werden, wenn keine Informatikverfahren in dem jeweiligen Mitgliedstaat für die Abgabe einer Zollanmeldung vorgesehen ist. In Deutschland ist das entsprechende Informatikverfahren das IT-Verfahren ATLAS. Insoweit gilt das Merkblatt zum Einheitspapier für schriftliche Zollanmeldungen, während elektronische Zollanmeldungen der Verfahrensanweisung ATLAS, dem Merkblatt für Teilnehmer und dem EDIFACT-Implementierungshandbuch unterliegen. Aufgrund der elektronischen Zollanmeldungen ist die Verwendung des Einheitspapiers stark eingeschränkt worden. Solange jedoch nicht alle Zollverfahren elektronisch in ATLAS abgebildet sind, wird das Einheitspapier unerlässlich sein. Seine Geltung hat es allein deswegen nicht "eingebüßt", weil sich zumindest die elektronische Zollanmeldung über das Internet (Internetzollanmeldung) stark an dem Einheitspapier orientiert. Abzurufen ist das Merkblatt zum Einheitspapier unter Verfasserin: Dr. Talke Ovie (
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