Merkblatt zum Einheitspapier 2010

Seit dem 01.01.2010 ist das neue Merkblatt zum Einheitspapier gültig. Das Einheitspapier ist das in der Zollunion für die Abgabe einer Zollanmeldung zu verwendende Verwaltungspapier. Wie dieses auszufüllen ist, wird in dem Merkblatt alljährlich (neu) erklärt.

Das Einheitspapier ist immer dann zu verwenden, wenn nicht die Verwendung anderer Formulare für die Abgabe einer Zollanmeldung vorgesehen ist. Außerdem kann das Einheitspapier nur dann verwendet werden, wenn keine Informatikverfahren in dem jeweiligen Mitgliedstaat für die Abgabe einer Zollanmeldung vorgesehen ist.

In Deutschland ist das entsprechende Informatikverfahren das IT-Verfahren ATLAS. Insoweit gilt das Merkblatt zum Einheitspapier für schriftliche Zollanmeldungen, während elektronische Zollanmeldungen der Verfahrensanweisung ATLAS, dem Merkblatt für Teilnehmer und dem EDIFACT-Implementierungshandbuch unterliegen.

Aufgrund der elektronischen Zollanmeldungen ist die Verwendung des Einheitspapiers stark eingeschränkt worden. Solange jedoch nicht alle Zollverfahren elektronisch in ATLAS abgebildet sind, wird das Einheitspapier unerlässlich sein. Seine Geltung hat es allein deswegen nicht "eingebüßt", weil sich zumindest die elektronische Zollanmeldung über das Internet (Internetzollanmeldung) stark an dem Einheitspapier orientiert.

Abzurufen ist das Merkblatt zum Einheitspapier unter

merkblatt_2010.pdf

 

 
News
2012/05/16
DBA zwischen Deutschland und Luxemburg unterzeichnet

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.04.2012

2012/05/16
Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung

Pressemitteilung des FG Niedersachsen vom 02.05.2012 zum Urteil 9 K 180/09 vom 07.03.2012

2012/05/08
AEO (EU) und C-TPAT (USA): Gegenseitige Anerkennung ab 01.07.2012

EU und USA vereinbaren gegenseitige Anerkennung ihrer „vertrauenswürdigen Händler“, Pressemitteilung der EU-Kommission IP/12/449 vom 04.05.2012