Musiker erbringen umsatzsteuerfreie Leistungen
Mit Urteil vom 18.02.2010 hat der BFH entschieden, dass auch einzelne Musiker umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen könnten (Az. V R 28/08).

Gemäß § 4 Nr. 20 a Satz 2 UstG sind nicht nur die Leistungen der Orchester, die von öffentlich-rechtlichen Trägern unterhalten werden, sondern auch die musikalischen Leistungen der privaten Orchester umsatzsteuerfrei. Dies gilt für private Orchester jedoch nur dann, wenn die zuständige Landesbehörde dem Orchester bescheinigt, dass private Orchester die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Orchester einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfüllt.

Sofern eine solche Bescheinigung vorliegt, sind nach Auffassung der Richter des BFH nicht nur die durch das Orchester erbrachten Leistungen steuerfrei, sondern auch diejenigen Leistungen, der einzelnen Musiker, die als Unternehmer selbstständig tätig sind und ihre Leistungen als Orchestermitglied gegenüber dem Orchester erbringen.

Diesem Urteil lag ein Urteil des europäischen Gericchtshofes aus dem Jahre 2003 zugrunde, weshalb der BFH nunmehr seine alte Rechtssprechung zu diesem Thema aufgehoben hat.

Das Urteil im Volltext finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzhofes unter www.bundesfinanzhof.de

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Verfasser: Johannes Rudolph ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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