Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus VuV als Werbungskosten?

Pressemitteilung des FG Düsseldorf vom 22.07.2011 zum Beschluss 9 V 1474/11 vom 30.05.2011

In einem Verfahren vor dem FG Düsseldorf finanzierte die Antragsstellerin eine von ihr erworbene Immobilie mit einem Bankkredit, den sie aus dem Erlös der Zwangsversteigerung der Immobilie nur zum Teil zurückzahlen konnte. Angelehnt an die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, lehnte das Finanzamt die Berücksichtigung der in Folge gezahlten Schuldzinsen als Werbungskosten durch die Antragsstellerin ab.

Der 9. Senat des Finanzgerichts setzte jedoch die Vollziehung des Steuerbescheides zunächst aus, da der Bundesfinanzhof zwischenzeitlich die Revision in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren zugelassen hat und sowohl in Literatur als auch seitens Richtern des Bundesfinanzhofs Bedenken gegen diese Nichtberücksichtigung geäußert wurden.   

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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